Einstellung

Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen:

Die Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen können in Bayern in die Beamtenlaufbahn des mittleren Gesundheitsdienstes übernommen werden. Hierfür gelten die in § 2 der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (FachV-HygkontrD) genannten Voraussetzungen.

Einstellungsbehörde:

Für die Einstellung der Hygienekontrolleure und Hygienekontrollerinnen bei den 71 Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) in Bayern sind die (Bezirks-) Regierungen zuständig:

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:

Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörden zu erfragen.